Fachanwalt für Arbeitsrecht · Bundesweit tätig

Kündigung erhalten?
Die Frist läuft.

Nach einer Kündigung haben Sie in der Regel nur drei Wochen, um zu handeln. Viele Kündigungen sind angreifbar – und eine angreifbare Kündigung ist Ihr stärkster Hebel für eine Abfindung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihren Fall und vertrete Sie bundesweit persönlich vor Gericht.

✓ Abfindung verhandeln ✓ Arbeitsplatz sichern ✓ Frist wahren
Rechtsanwalt Adrian Jäckel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Adrian Jäckel

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fristsachen erhalten Vorrang

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Sie müssen nicht anrufen: Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen rufe ich Sie persönlich zurück – bei Fristsachen i.d.R. binnen 24 Stunden.

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3
Wochen Klagefrist
100%
Kostenklarheit vor Mandat
40+
Gerichtsstandorte direkt
24h
Rückmeldung Fristsachen
3
Wochen gesetzliche Klagefrist nach Zugang

Bei Kündigung zählt jetzt jeder Tag.

Wer die Frist verpasst, verliert den Schutz – egal wie fehlerhaft die Kündigung war. Und damit auch den wichtigsten Hebel: Ohne Klage gibt es in der Regel keine Abfindung. Ich prüfe für Sie:

  • ?Wann ist die Kündigung zugegangen?
  • ?Ist die Kündigung formal und inhaltlich wirksam?
  • ?Gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie?
  • ?Liegt besonderer Kündigungsschutz vor?
  • ?Wie realistisch ist eine Abfindung?
  • ?Was ist mit Freistellung, Zeugnis und offenem Gehalt?
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Nur drei Dokumente – Rückmeldung i.d.R. binnen 24 Stunden:
  • 1
    KündigungFoto oder Scan genügt
  • 2
    Arbeitsvertraginkl. Nachträge, falls vorhanden
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    Letzter kompletter Gehaltsnachweisaktuelle Abrechnung
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Ich rufe Sie zurück – nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen, bei Fristsachen i.d.R. binnen 24 Stunden.
Keine Mandatserteilung ohne vorherige Kostenklarheit. Rechtsschutzversichert? Ich helfe bei der Deckungsanfrage.

Mandantenstimmen

Was Mandanten über die Kanzlei sagen

Lesen Sie, wie Mandanten die Beratung und Vertretung durch RA Jäckel erleben – live von Google.

Alles aus einer Hand

Die Kündigungsschutzklage – und alles, was dazugehört.

Eine Kündigung wirft selten nur eine Frage auf. Im Rahmen Ihres Mandats prüfe und verhandle ich alles mit, was zu Ihrem Fall gehört – von der Abfindung über den Aufhebungsvertrag bis zum Arbeitszeugnis:

💶 Abfindung verhandeln 📋 Aufhebungsvertrag prüfen ⚠️ Abmahnung abwehren 💰 Gehalt, Bonus & Überstunden 📄 Arbeitszeugnis durchsetzen 🛡 Sperrzeit vermeiden
Bundesweite Vertretung

Persönlich vor Gericht – deutschlandweit.

Über 40 Arbeitsgerichtsstandorte in ganz Deutschland – ich vertrete Sie persönlich vor Ort im Gerichtssaal. Echte gerichtliche Vertretung, keine Fernbetreuung.

Metropolen & Rhein-Ruhr
Berlin Hamburg München Köln Düsseldorf Essen Dortmund Duisburg Bochum Bonn Münster
Hessen & Thüringen
Kassel Fulda Hanau Gießen Darmstadt Wiesbaden Erfurt
Niedersachsen & Bremen
Hannover Göttingen Braunschweig Hildesheim Bremen
Rheinland-Pfalz & Bayern
Mainz Koblenz Aschaffenburg Würzburg Nürnberg Regensburg Passau Augsburg
Baden-Württemberg
Mannheim Heidelberg Karlsruhe Stuttgart Ulm Freiburg
Nord & Ost
Kiel Leipzig Halle (Saale) Dresden

Kanzleisitz: Frankfurt am Main, Am Hauptbahnhof 16 · Persönliche Vertretung an allen genannten Gerichtsstandorten · Beratung bundesweit auch per Video

Fachanwaltliche Beratung

Klare Einschätzung. Konsequente Vertretung.

01

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vertiefte Spezialisierung, strategisches Vorgehen und ein klarer Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Entscheidung.

02

Persönlich bundesweit vor Gericht

Ich reise persönlich zu allen großen deutschen Arbeitsgerichten. Sie haben einen Anwalt, der tatsächlich in Ihrem Gerichtssaal sitzt – nicht nur Schriftsätze schickt.

03

Kostentransparenz vor Mandatierung

Klare Darstellung der voraussichtlichen Kosten und eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken – bevor Sie irgendeine Verpflichtung eingehen.

04

Schnell, digital, flexibel

Unterlagen per E-Mail oder WhatsApp – Rückmeldung bei Fristsachen i.d.R. binnen 24 Stunden. Beratung in Frankfurt oder deutschlandweit per Video.

Rechtsanwalt Adrian Jäckel
Adrian Jäckel
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Frankfurt am Main

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Unterlagen genügen
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Gerichtsstandorte
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Unkomplizierter Ablauf

In drei Schritten zur ersten Einschätzung

Kein langes Formular. Kein unnötiger Papierweg. Für den Start genügen die wichtigsten Unterlagen.

1

Unterlagen senden

Drei Dokumente per E-Mail oder WhatsApp-Foto: Kündigung, Arbeitsvertrag und letzter kompletter Gehaltsnachweis. Dazu Zugangstag und Rückrufnummer – mehr braucht es nicht.

2

Rückmeldung erhalten

Erste Einschätzung mit empfohlenem Vorgehen – bei Fristsachen i.d.R. binnen 24 Stunden. Klare Chancen- und Kosteneinschätzung inklusive.

3

Vertreten werden

Nach Beauftragung übernehme ich vollständig – außergerichtlich, im Vergleich oder im Kündigungsschutzprozess. Persönlich oder digital.

Häufige Fragen

Was Arbeitnehmer wissen wollen

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt für jede Art der Kündigung – ordentliche wie fristlose, auch im Kleinbetrieb. Wer sie versäumt, gegen den gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie offensichtlich fehlerhaft war; eine nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG) kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs, nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb möglichst noch am Tag des Erhalts prüfen.
Nach Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht findet zunächst eine Güteverhandlung statt – meist innerhalb weniger Wochen. Dort wird ausgelotet, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist; sehr viele Verfahren enden hier bereits mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung, wohlwollendem Arbeitszeugnis und geregelter Freistellung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in dem das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet. Ich bereite jeden Verfahrensschritt strategisch vor und vertrete Sie persönlich in beiden Terminen – an Arbeitsgerichten in ganz Deutschland.
In vielen Fällen ja – oft deutlich mehr, als Arbeitnehmer erwarten. Kündigungen scheitern in der Praxis häufig an formalen Fehlern, fehlerhafter Sozialauswahl, fehlender Abmahnung oder unzureichender Begründung. Selbst wenn Sie nicht in den Betrieb zurück möchten: Eine angreifbare Kündigung ist Ihre stärkste Verhandlungsposition für eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis und eine saubere Beendigung ohne Sperrzeit. Ich sage Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen ehrlich, ob sich der Weg in Ihrem Fall lohnt – mit einer transparenten Kosteneinschätzung, bevor Sie sich binden.
Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht – das überrascht viele. Ausnahmen bestehen nur punktuell, etwa bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG oder aus Sozialplänen. In der Praxis werden Abfindungen ganz überwiegend im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren verhandelt: Der Arbeitgeber zahlt, um das Prozessrisiko und eine mögliche Weiterbeschäftigung abzuwenden. Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (vgl. § 1a Abs. 2 KSchG) – je nach Verhandlungsposition ist deutlich mehr möglich. Entscheidend ist die Angreifbarkeit der Kündigung. Genau das prüfe ich für Sie und verhandele mit klarem wirtschaftlichem Ziel.
Bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung ist besondere Eile geboten: Auch hier läuft die 3-Wochen-Frist, zusätzlich drohen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der sofortige Verlust der Vergütung. Fristlose Kündigungen unterliegen strengen Anforderungen: Der Arbeitgeber braucht einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB, dem regelmäßig eine einschlägige Abmahnung vorausgehen muss, und er muss die Kündigung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklären. Diese Hürden werden in der Praxis oft gerissen – häufig lässt sich die fristlose zumindest in eine ordentliche Kündigung „umwandeln“ oder ganz beseitigen. Senden Sie mir die Kündigung sofort; fristlose Fälle behandle ich mit höchster Priorität.
Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, der eine Kündigung erheblich erschwert oder von behördlicher Zustimmung abhängig macht: Schwangere (§ 17 MuSchG), Eltern in Elternzeit (§ 18 BEEG), schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX – Zustimmung des Integrationsamts), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG) sowie Auszubildende nach der Probezeit (§ 22 BBiG – nur noch aus wichtigem Grund kündbar). Eine Kündigung ohne die erforderliche Zustimmung ist in der Regel unwirksam. Daneben gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (§ 1 KSchG) und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG – Teilzeitkräfte zählen anteilig). Auch im Kleinbetrieb ist eine Kündigung nicht schrankenlos: Sie darf nicht treuwidrig oder diskriminierend sein.
Nicht ohne anwaltliche Prüfung – auch wenn der Arbeitgeber Zeitdruck aufbaut. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und schneidet Ihnen den Kündigungsschutz ab. Häufige Risiken: eine zu niedrige Abfindung, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, unklare Regelungen zu Bonus, Resturlaub, Freistellung und Zeugnis. Richtig verhandelt kann ein Aufhebungsvertrag aber auch die beste Lösung sein. Ich prüfe das Angebot und verhandele die Konditionen – bevor Sie unterschreiben.
Eine Sperrzeit droht vor allem, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst haben – etwa durch einen unbedacht unterschriebenen Aufhebungsvertrag – oder bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, gegen die Sie vorgehen, in der Regel nicht. Auch ein im Kündigungsschutzverfahren geschlossener gerichtlicher Vergleich ist normalerweise sperrzeitneutral. Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst prüfen lassen, dann entscheiden. Ich achte bei jeder Lösung darauf, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld geschützt bleibt.
Ja – die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ich vertrete Arbeitnehmer persönlich vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland: Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Hannover und an über 40 Gerichtsstandorten. Die Beratung läuft flexibel per Videotelefonie, E-Mail oder WhatsApp – zur Gerichtsverhandlung bin ich persönlich vor Ort. Für Sie bedeutet das: fachanwaltliche Vertretung auf gleichbleibendem Niveau, unabhängig davon, wo in Deutschland Ihr Arbeitsgericht liegt.
Die Kosten bespreche ich transparent vor der Mandatierung – Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel vollständig; ich stelle die Deckungsanfrage für Sie. Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Obsiegen (§ 12a ArbGG). Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung vorab, ob und wie sich das Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist zahlt der Arbeitgeber zunächst nicht weiter – melden Sie sich deshalb unbedingt unverzüglich arbeitsuchend und arbeitslos bei der Agentur für Arbeit, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Arbeitgeber die Vergütung für die gesamte Zwischenzeit nachzahlen (Annahmeverzugslohn, § 615 BGB) – abzüglich des bezogenen Arbeitslosengeldes, das die Agentur für Arbeit direkt vom Arbeitgeber zurückfordert. Dieses Nachzahlungsrisiko ist einer der stärksten Hebel in Vergleichsverhandlungen: Je länger das Verfahren dauert, desto teurer wird es für den Arbeitgeber.
Für die Ersteinschätzung einer Kündigungsschutzklage benötige ich genau drei Dokumente: die Kündigung, den Arbeitsvertrag und Ihren letzten kompletten Gehaltsnachweis. Dazu eine kurze Angabe, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Ein Foto oder Scan genügt völlig. Senden Sie alles per E-Mail an kanzlei@ra-aj.de oder per WhatsApp an 0155 60 11 80 35. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen rufe ich Sie persönlich zurück – bei Fristsachen in der Regel binnen 24 Stunden.
Warten Sie nicht

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Lassen Sie Ihre Optionen prüfen.

Bei arbeitsrechtlichen Fristen ist Abwarten keine Option. Senden Sie Ihre Unterlagen – ich antworte mit einer klaren, ehrlichen Einschätzung.

Rechtsanwalt Adrian Jäckel · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Am Hauptbahnhof 16, Frankfurt am Main · kanzlei@ra-aj.de
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