Kündigungsschutz

Ein Kündigungsschutzprozess beginnt in der Regel damit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

In der Klageschrift muss der Arbeitnehmer die Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung darlegen. Der Arbeitgeber erhält daraufhin Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen des Arbeitnehmers zu äußern.

Im Anschluss daran wird das Arbeitsgericht in der Regel einen Gütetermin anberaumen. In diesem Termin versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Rechtsstreit in einem Kammertermin fortgesetzt.

In diesem Termin werden die Beweismittel und Argumente beider Seiten gehört und gewürdigt. Das Gericht wird daraufhin eine Entscheidung treffen und diese verkünden.

Sollte der Arbeitnehmer in erster Instanz unterliegen, hat er die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen. Auch hier wird der Prozess in der Regel mit einem Gütetermin eingeleitet, bevor der Rechtsstreit in einem Kammertermin fortgesetzt wird.

Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden können, kann der Arbeitnehmer Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist in der Regel endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Insgesamt kann ein Kündigungsschutzprozess in Deutschland mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern, je nachdem wie komplex der Sachverhalt ist und wie viele Instanzen durchlaufen werden müssen.

Es ist daher ratsam, sich bei einer Kündigung von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen und gegebenenfalls rechtzeitig Klage einzureichen, um die Frist von drei Wochen einzuhalten.