Arbeitsrecht · Abfindung nach Kündigung
Abfindung berechnen und Chancen richtig einordnen
Was könnte nach einer Kündigung wirtschaftlich auf dem Spiel stehen? Dieser Rechner zeigt eine 0,5-Orientierung und ein veränderbares Verhandlungsszenario. Welche Abfindung im Einzelfall erreichbar ist, hängt von der Kündigung, den Schutzvorschriften und der Verhandlungslage ab.

Wichtig bei einer Kündigung: Wer ihre Unwirksamkeit geltend machen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Bei behördlicher Zustimmung können Besonderheiten für den Fristbeginn gelten. Lassen Sie Frist und Schreiben frühzeitig prüfen.
Ihre Orientierung in wenigen Schritten
Abfindungsrechner
Tragen Sie Ihr regelmäßiges Bruttomonatsgehalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses ein. Zusätzliche Merkmale beeinflussen nur das illustrative Verhandlungsszenario. Es gibt dafür keinen gesetzlich festgelegten Zuschlag.
Ihre Orientierung
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0,5-Orientierung
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Illustratives Verhandlungsszenario
Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser. Eingaben werden durch diesen Rechner nicht an die Kanzlei gesendet.
Rechtliche Einordnung
Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Kündigung löst nicht automatisch einen Abfindungsanspruch aus. Eine Abfindung kann sich insbesondere aus einem Sozialplan, einer vertraglichen Vereinbarung, einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder unter engen Voraussetzungen aus § 1a KSchG ergeben. Auch eine gerichtliche Auflösung gegen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG ist ein eigener, besonderer Fall.
0,5 als Orientierung
Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist ein häufig genutzter Ausgangspunkt. Für frei verhandelte Abfindungen ist es keine gesetzliche Mindesthöhe.
§ 1a KSchG
Der gesetzliche Anspruch setzt eine betriebsbedingte Kündigung mit ausdrücklichem Hinweis auf das Angebot und das Verstreichenlassen der Klagefrist voraus. Die spezielle Rundungsregel gilt nur für diese Berechnung.
Verhandlung
Entscheidend sind unter anderem Wirksamkeit der Kündigung, Prozessrisiko, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Schutzrechte und die Interessen beider Seiten.
Der Rechner verwendet für die allgemeine Orientierung volle Jahre plus zusätzliche volle Monate anteilig. Für das gesondert ausgewiesene §-1a-Beispiel wird ein Restzeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Angefangene Monate und die genaue Bemessung des Monatsverdienstes gehören in die Prüfung des Einzelfalls.
Kündigungsschutzverfahren
Warum ein Vergleich anders ausfallen kann
Bei einer Kündigungsschutzklage wird zunächst geprüft, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde. Ein Vergleich kann das Verfahren beenden und zugleich die Folgen der Trennung regeln. Neben der Abfindung sind etwa Beendigungsdatum, Freistellung, offener Lohn, Urlaub und Zeugnis wichtig.
Eine hohe Zahl allein macht einen Vergleich noch nicht vorteilhaft. Auch die wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Folgen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden.

Faktoren im Einzelfall
Unterhaltspflichten und besonderer Kündigungsschutz
Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG unter anderem Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Unterhaltspflichten schaffen für sich genommen keinen besonderen Kündigungsschutz und keinen festen Abfindungszuschlag.
Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten können zusätzliche Anforderungen nach § 168 SGB IX gelten. Auch Mutterschutz, Elternzeit und die Mitgliedschaft im Betriebsrat können die Kündigung rechtlich besonders einschränken. Ob ein Schutz im konkreten Fall greift, hängt von Voraussetzungen und Ausnahmen ab.
Die im Rechner gewählten Merkmale erhöhen deshalb nur einen offengelegten Szenariofaktor. Sie führen rechtlich nicht automatisch zu einer höheren Abfindung. Bei überlappenden Merkmalen verhindert die Obergrenze ein unbegrenztes Aufaddieren.

Nächste Schritte
Was Sie nach einer Kündigung tun sollten
- Zugang dokumentieren: Datum, Umschlag und Kündigungsschreiben aufbewahren.
- Frist prüfen: Die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage frühzeitig klären.
- Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweise zu Betriebszugehörigkeit und Schutzrechten bereithalten.
- Gesamtpaket bewerten: Vor einem Aufhebungsvertrag oder Vergleich alle Regelungen prüfen lassen.
Häufige Fragen
Fragen zur Abfindung
Gibt es in einem Betrieb mit höchstens zehn Beschäftigten keine Abfindung?
Doch, eine Abfindung kann auch dort vereinbart werden oder aus einer anderen Grundlage folgen. Die Betriebsgröße betrifft vor allem den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 23 KSchG. Die Zählweise berücksichtigt Teilzeitanteile und unter Umständen ältere Arbeitsverhältnisse.
Bekomme ich bei Schwerbehinderung automatisch mehr?
Nein. Schutzvorschriften können die Wirksamkeit einer Kündigung und damit die Verhandlungslage beeinflussen. Ein gesetzlicher Aufschlag auf die Abfindung ist damit nicht verbunden.
Muss ich für eine Abfindung immer klagen?
Nein. Ein Anspruch kann auch ohne Klage entstehen, etwa bei erfüllten Voraussetzungen des § 1a KSchG oder aufgrund einer Vereinbarung. Wer die Kündigung angreifen möchte, muss aber die Klagefrist beachten.
Ist das Ergebnis ein verbindliches Angebot?
Nein. Die Beträge sind Bruttowerte und dienen der ersten Orientierung. Weder Anspruch, Durchsetzbarkeit noch Steuer- und Sozialleistungsfolgen werden durch den Rechner geprüft.
Persönliche Prüfung
Kündigung und Abfindung einordnen lassen
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich die Kündigung, mögliche Schutzrechte und die wirtschaftlichen Folgen einer Einigung. Schildern Sie mir kurz Ihren Fall und nennen Sie das Zugangsdatum der Kündigung.
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