📌 Abfindungsrechner
💰 Geschätzte Abfindung: – €
💡 Abfindungsrechner: Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung bei Kündigung!
📌 Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt? Prüfen Sie jetzt Ihre Abfindungschancen!
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, stellt sich oft die Frage: Steht mir eine Abfindung zu? Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindungszahlung, aber durch eine Kündigungsschutzklage können Sie oft eine höhere Abfindung aushandeln. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung.
⚖️ Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
Der Abfindungsrechner basiert auf der gesetzlichen Regelabfindung nach § 1a KSchG und berechnet die Abfindung nach folgender Formel:
📌 Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
👉 Voraussetzung:
✅ Ihr Arbeitgeber hat Ihnen betriebsbedingt gekündigt.
✅ Ihr Betrieb hat mehr als 10 Mitarbeiter.
✅ Sie sind mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG).
❌ Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch:
Wenn Ihr Unternehmen 10 oder weniger Mitarbeiter hat oder Sie weniger als 6 Monate beschäftigt waren, besteht kein automatischer Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann dann nur durch Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage erreicht werden.
🔎 Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach einer Kündigung nichts mehr tun können – das ist ein Irrtum! Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam. Arbeitgeber machen häufig Fehler, die eine Kündigungsschutzklage erfolgreich machen können.
🚨 Häufige Fehler bei Kündigungen:
❌ Formfehler: Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt.
❌ Fristversäumnis: Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.
❌ Fehlende Sozialauswahl: Ältere oder langjährige Mitarbeiter wurden willkürlich entlassen.
❌ Kein Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber hat die Kündigung nicht ausreichend begründet.
🎯 Ihre Vorteile einer Kündigungsschutzklage:
✅ Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung
✅ Gute Verhandlungsmöglichkeiten für eine höhere Abfindung
✅ Überprüfung der Kündigung auf Rechtsfehler
📞 Kostenlose Ersteinschätzung sichern!
Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner und erfahren Sie in wenigen Sekunden, ob Sie eine Abfindung nach Kündigung erhalten können. Gerne prüfe ich Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung und bespreche mit Ihnen die beste Strategie für Ihre Kündigungsschutzklage.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp: 📞 0155 60 11 80 35
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📅 Fristen beachten: Nur 3 Wochen Zeit für eine Klage!
⚠️ Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden! Danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
⏳ Lassen Sie keine Zeit verstreichen! Nutzen Sie jetzt den Abfindungsrechner und lassen Sie sich beraten!
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