Arbeitsrecht · Interaktiver Rechner
Entgeltfortzahlung bei Krankheit einschätzen
Prüfen Sie, für wie viele Kalendertage eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in Betracht kommt. Frühere Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit können Sie eintragen.

Ihre Angaben
Entgeltfortzahlung berechnen
Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht über dieses Formular versendet.

Der erste Schritt
Arbeitsunfähigkeit mitteilen
Nach § 5 EntgFG müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt beziehungsweise nachgewiesen sein. Der Arbeitgeber darf die ärztliche Feststellung oder den Nachweis früher verlangen.
Bei gesetzlich Versicherten werden die AU-Daten in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber abgerufen. Die eigene Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt trotzdem erforderlich. Prüfen Sie außerdem, welche wirksamen Vorgaben Ihr Arbeitsvertrag etwa zum Meldeweg oder zu einem früheren Nachweis enthält. Privat Versicherte müssen die Bescheinigung grundsätzlich selbst einreichen.

Bei längerer Krankheit
Bescheinigung, Krankengeld und Streitfälle
Prüfen Sie bei fortdauernder Erkrankung rechtzeitig die weitere ärztliche Feststellung. Endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Das gilt unter den jeweiligen Voraussetzungen auch während der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts. Es gibt eine gesetzliche Höchstgrenze; zudem werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Deshalb ist der Auszahlungsbetrag meist niedriger als das bisherige Nettogehalt. Dieser Rechner berechnet das Krankengeld nicht.
Typische Streitfragen sind, ob wegen einer neuen Erkrankung erneut der Arbeitgeber zahlen muss, ob eine Fortsetzungserkrankung oder ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt und ab wann stattdessen Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse geschuldet ist. Bei privat Versicherten besteht kein gesetzlicher Krankengeldanspruch; ob und in welcher Höhe privates Krankentagegeld gezahlt wird, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag.
Berechnungsgrundlage
Wie ist das Ergebnis zu lesen?
- Die Dauer wird in Kalendertagen gerechnet. Bei derselben Krankheit können frühere Zeiträume auf die sechs Wochen angerechnet werden.
- Ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum kann entstehen, wenn mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bestand oder seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind.
- Die Brutto-Zahl ist eine vereinfachte zeitanteilige Schätzung aus dem angegebenen festen Monatsbrutto. Arbeitszeit, variable Vergütung, Tarifvertrag, Feiertage und individuelle Umstände können das Ergebnis verändern.
Rechtsgrundlagen und Erläuterungen: § 3 EntgFG, § 4 EntgFG, § 5 EntgFG, § 47 SGB V und BAG zur Einheit des Verhinderungsfalls. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung Ihres Falls.
Ihr Fall ist individuell
Sie möchten Ihren Anspruch prüfen lassen?
Bei Vorerkrankungen, mehreren Diagnosen oder Streit über die Vergütung lohnt sich eine genaue Prüfung der Unterlagen.
kanzlei@ra-aj.de