Schnelle erste Orientierung im Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung oder ausstehender Lohn?
Wenn Ihr Arbeitsplatz oder Ihr Einkommen auf dem Spiel steht, zählt eine klare Antwort. Fachanwalt für Arbeitsrecht Adrian Jäckel prüft Ihr Anliegen persönlich und zeigt Ihnen, welche nächsten Schritte jetzt sinnvoll sind – in Frankfurt am Main und bundesweit digital.
Kostenfreie Ersteinschätzung zur grundsätzlichen Einordnung. Vor weiteren Schritten erhalten Sie Kostentransparenz.
Wobei Sie jetzt Unterstützung erhalten
Das Problem zuerst. Die passende Strategie danach.
Nicht jeder Fall braucht denselben Weg. Entscheidend ist, Fristen und Risiken früh zu erkennen und die wirtschaftlich sinnvolle Lösung in den Blick zu nehmen.
Kündigung erhalten
Prüfung der Kündigung, möglicher Angriffsflächen und Ihrer Optionen – vom Erhalt des Arbeitsplatzes bis zu einer tragfähigen Vergleichslösung.
Abmahnung bekommen
Einordnung von Inhalt und Wirksamkeit sowie eine klare Empfehlung, ob und wie Sie reagieren sollten.
Lohn, Bonus oder Überstunden offen
Prüfung Ihrer Ansprüche, möglicher Ausschlussfristen und der sinnvollsten Form der Durchsetzung.
Aufhebungsvertrag vorgelegt
Prüfung vor der Unterschrift – insbesondere zu Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub und möglichen Nachteilen beim Arbeitslosengeld.
So funktioniert die Soforthilfe im Arbeitsrecht
In drei klaren Schritten zur ersten Einschätzung
Unterlagen senden
Schildern Sie kurz, was passiert ist, und senden Sie die wichtigsten Dokumente per WhatsApp oder E-Mail.
Persönliche Rückmeldung
Die Rückmeldung richtet sich nach Dringlichkeit und Umfang Ihrer Anfrage. Kündigungsfälle werden wegen der laufenden Frist besonders schnell eingeordnet.
Entscheidung mit Klarheit
Sie erfahren, welche Schritte sinnvoll erscheinen und mit welchen Kosten bei einer weiteren Beauftragung zu rechnen ist.
Damit die Prüfung schneller geht
Diese Unterlagen helfen
Ein gut lesbares Foto oder ein PDF genügt zunächst. Senden Sie nur, was Ihnen bereits vorliegt.
- Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag
- Arbeitsvertrag und relevante Nachträge
- Letzte Gehaltsabrechnungen
- Wichtige E-Mails oder Schreiben
- Datum des Zugangs der Kündigung
- Kurze Schilderung Ihres Ziels
Ihr Ansprechpartner
Arbeitsrecht klar erklärt
Erfahren Sie mehr über die arbeitsrechtliche Tätigkeit der Kanzlei und die persönliche Arbeitsweise von Rechtsanwalt Adrian Jäckel.
Häufige Fragen
Was Sie vor der Kontaktaufnahme wissen sollten
Ist die Ersteinschätzung im Arbeitsrecht wirklich kostenfrei?
Ja. Die kurze erste Einschätzung zur grundsätzlichen Einordnung Ihres Anliegens ist kostenfrei. Sollte eine vertiefte Prüfung oder Vertretung sinnvoll sein, werden die voraussichtlichen Kosten vorab transparent besprochen.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
Die Bearbeitungszeit hängt von Dringlichkeit und Umfang der Anfrage ab. Kündigungsfälle werden wegen der regelmäßig geltenden Dreiwochenfrist priorisiert. Nehmen Sie deshalb nach Zugang einer Kündigung möglichst sofort Kontakt auf.
Habe ich nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen allgemeinen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Ob eine Abfindung realistisch ist, hängt unter anderem von der Wirksamkeit der Kündigung, der Verhandlungsposition und dem weiteren Vorgehen ab.
Muss ich für die Beratung nach Frankfurt kommen?
Nein. Die Kanzlei arbeitet bundesweit und digital. Unterlagen, Besprechungen und die weitere Abstimmung können in vielen Fällen vollständig ortsunabhängig erfolgen.
Entsteht durch das Senden meiner Unterlagen sofort ein Mandat?
Nein. Die Kontaktaufnahme und Übersendung von Unterlagen begründen noch kein Mandatsverhältnis. Ein Mandat kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch die Kanzlei zustande.
Jetzt Klarheit schaffen
Schildern Sie kurz, was passiert ist.
Sie erhalten eine klare erste Orientierung – persönlich, verständlich und mit Blick auf die nächsten sinnvollen Schritte.
Rechtsanwalt Adrian JäckelFachanwalt für Arbeitsrecht
Am Hauptbahnhof 16 · 60329 Frankfurt am Main
Hinweis: Die bloße Kontaktaufnahme und die Übersendung von Unterlagen begründen noch kein Mandatsverhältnis. Ein verbindliches Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Annahme zustande. Ihre Angaben werden vertraulich und gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet.
