Die Geltendmachung der Abgeltung von Überstunden gegenüber dem Arbeitgeber

Die Frage der Abgeltung von Überstunden ist in Deutschland ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieser Rechtstipp soll einen Überblick geben, wie Überstunden rechtlich definiert sind, unter welchen Umständen sie abzugelten sind und wie Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen können.

©Rechtsanwalt Adrian Jäckel

Definition von Überstunden

Überstunden sind die Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Voraussetzung für das Vorliegen von Überstunden ist, dass diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden.

Rechtliche Grundlage für die Abgeltung

Die Abgeltung von Überstunden ist gesetzlich nicht direkt geregelt, ergibt sich jedoch aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem individuellen Arbeitsvertrag.

Voraussetzungen für die Abgeltung von Überstunden

Für die Abgeltung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Überstunden müssen nachweislich geleistet worden sein.

2. Sie müssen vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt worden sein.

3. Es darf keine anderweitige Kompensation (z.B. durch Freizeitausgleich) erfolgt sein.

Geltendmachung der Überstunden

Um Überstunden geltend zu machen, sollten Arbeitnehmer folgende Schritte befolgen:

1. Nachweisführung: Dokumentieren Sie genau, wann und in welchem Umfang Überstunden geleistet wurden. Dies kann durch Arbeitszeitnachweise, E-Mails oder Zeugenaussagen geschehen.

2. Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Legen Sie Ihre Aufzeichnungen vor und erklären Sie, warum Sie eine Abgeltung beanspruchen.

3. Schriftliche Geltendmachung: Sollte keine Einigung erzielt werden, machen Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Zahlung.

4. Rechtliche Schritte: Als letztes Mittel können arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Hier empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts.

Fristen

Wichtig zu beachten ist die Verjährungsfrist. Ansprüche auf Überstundenvergütung verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Zu beachten sind auch eventuelle arbeitsvertragliche Ausschlussfristen.

Zusammenfassung

Die Geltendmachung von Überstunden ist ein rechtlich komplexes Feld, das individuelle Bewertungen erfordert. Dieser Rechtstipp bietet eine Grundlage, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. In komplizierten Fällen sollte stets professioneller rechtlicher Rat eingeholt werden.