💰 Entgeltfortzahlungsrechner
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung einfach zu berechnen.
📌 Entgeltfortzahlungsrechner – Schnell & Einfach
Mit unserem Entgeltfortzahlungsrechner können Sie in wenigen Schritten ermitteln, ob und für wie lange Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Der Rechner berücksichtigt frühere Erkrankungen, das Bruttogehalt sowie die gesetzlichen Vorgaben nach § 3 EFZG.
Falls kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, könnte stattdessen ein Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse bestehen. Nutzen Sie den Rechner für eine erste Einschätzung und kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne für eine individuelle Beratung! 💼
📌 Entgeltfortzahlungsrechner – Berechnen Sie Ihren Anspruch in wenigen Schritten!
Mit unserem Entgeltfortzahlungsrechner können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
Doch was passiert, wenn eine Erkrankung erneut auftritt? Wann beginnt ein neuer Anspruch? Unser Rechner hilft Ihnen dabei, eine erste Einschätzung zu erhalten.
🔍 So nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner richtig
1️⃣ Beginn des Arbeitsverhältnisses angeben
📅 Wählen Sie das Datum, an dem Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis begonnen hat. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach einer vierwöchigen ununterbrochenen Beschäftigung (gemäß § 3 Abs. 3 EFZG).
2️⃣ Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit
🤒 Geben Sie das Datum ein, an dem Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig geworden sind.
3️⃣ Voraussichtliches Ende der aktuellen Erkrankung
🏥 Tragen Sie – falls bekannt – das voraussichtliche Enddatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein.
4️⃣ Bruttogehalt eingeben
💶 Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein. Dieses wird zur Berechnung der voraussichtlichen Entgeltfortzahlung herangezogen.
5️⃣ Frühere Erkrankungen berücksichtigen
📜 Falls Sie in den letzten Monaten bereits wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, geben Sie die jeweiligen Zeiträume ein. Klicken Sie auf „➕ Weitere Vorerkrankung hinzufügen“, um mehrere Zeiträume zu ergänzen. Zusätzlich müssen Sie angeben, ob es sich um dieselbe Erkrankung oder eine neue Krankheit handelt.
👉 Warum ist das wichtig?
Nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur dann, wenn:
✅ Zwischen zwei Krankheitsphasen mit derselben Erkrankung mindestens sechs Monate Arbeitsfähigkeit bestanden haben,
oder
✅ seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.
Falls die Erkrankung nicht dieselbe ist, beginnt der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung erneut.
📊 Ergebnis & Interpretation
Nachdem Sie auf „Berechnen“ geklickt haben, erhalten Sie:
✅ Eine Aussage darüber, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht
✅ Die Anzahl der verbleibenden Tage mit Entgeltfortzahlung
✅ Die voraussichtliche Höhe der Entgeltfortzahlung, basierend auf Ihrem Bruttogehalt

🔹 Warum sind Rechner im Arbeitsrecht wichtig?
Online-Rechner im Arbeitsrecht bieten eine erste finanzielle Orientierung, etwa bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsabgeltung oder Abfindungen. Sie helfen Ratsuchenden, schnell eine Einschätzung zu erhalten, welche Ansprüche bestehen und in welcher Höhe. Schauen Sie sich die anderen Rechner auf dieser Seite an und verschaffen Sie sich einen Überblick.
Allerdings kann ein Rechner keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Gerade im Arbeitsrecht sind gesetzliche Fristen, Vorerkrankungen und Vertragsregelungen entscheidend. Eine fehlerhafte Einschätzung kann dazu führen, dass Ansprüche übersehen oder falsch berechnet werden.
Unser Entgeltfortzahlungsrechner gibt Ihnen eine erste Übersicht. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht oder zusätzlich Krankengeld bei der Krankenkasse beansprucht werden kann, sollte jedoch stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. 💼
❗ Wichtiger Hinweis: Krankengeldanspruch bei fehlender Entgeltfortzahlung
Sollte kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen – z. B. weil die Wartezeit nicht erfüllt ist oder die sechs Wochen bereits ausgeschöpft wurden –, kann ein Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung bezogen werden.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung stellt eine erste Einschätzung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Unklarheiten bestehen oder Sie rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite! 📞💼