Teilzeit in Elternzeit

Teilzeit in Elternzeit – Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Viele Eltern möchten während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, um weiterhin im Berufsleben zu bleiben und gleichzeitig für ihr Kind da zu sein. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer? Welche Voraussetzungen gelten? Und was passiert nach der Elternzeit? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).


Teilzeit in Elternzeit: Was ist erlaubt?

Nach § 15 Abs. 4 BEEG können Eltern während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber
Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber (mit Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers)
Selbstständige Tätigkeit (ebenfalls mit Zustimmung des Arbeitgebers)

Nach Ablauf der Elternzeit kehrt der Arbeitnehmer grundsätzlich zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Eine dauerhafte Reduzierung ist nur über einen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG oder entsprechende tarifliche Regelungen möglich.

Wichtig: Kirchliche Arbeitgeber und der öffentliche Dienst haben oft besondere Regelungen, die die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erleichtern.


Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben nach § 15 Abs. 5 BEEG einen Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

✔ Der Betrieb beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (ohne Azubis).
✔ Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
✔ Die Teilzeit beträgt mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
✔ Die Teilzeitbeschäftigung dauert mindestens zwei Monate.
✔ Es bestehen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeit.

Dringende betriebliche Gründe:
Ein Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn die Reduzierung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb erheblich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht (BAG 15.04.2008 – 9 AZR 380/07).


Wie wird der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt?

Die Antragstellung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen und folgende Fristen beachten:

📅 Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes: mindestens 7 Wochen vorher
📅 Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes: mindestens 13 Wochen vorher

Der Arbeitgeber hat vier Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

Tipp: Reagiert der Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist, gilt die Elternteilzeit als genehmigt.


Gerichtliche Geltendmachung: Was tun, wenn der Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit ablehnt?

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 11.12.2018 – 9 AZR 298/18) entschied, dass der Arbeitgeber sich im Prozess nur auf die Ablehnungsgründe berufen darf, die er bereits im Ablehnungsschreiben genannt hat. Nachträgliche Gründe sind ausgeschlossen.


Darf der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit bestimmen?

Arbeitnehmer können ihre Wunsch-Arbeitszeiten angeben, aber der Arbeitgeber kann diese nach billigem Ermessen festlegen.

📌 Falls keine Einigung erzielt wird und der Arbeitgeber sich nicht fristgerecht äußert, gilt die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit automatisch als genehmigt (§ 15 Abs. 7 Sätze 5 und 6 BEEG).


Vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit mit Teilzeit

Arbeitnehmer, die zunächst eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen haben, können während der Elternzeit zu reduzierter Stundenzahl zurückkehren.

📌 BAG (19.04.2005 – 9 AZR 233/04): Arbeitnehmer haben das Recht, in Teilzeit zurückzukehren, es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Beispiel für betriebliche Gründe:

  • Eine Ersatzkraft wurde befristet eingestellt und kann nicht freigestellt werden.
  • Es gibt keine geeignete Beschäftigungsmöglichkeit mit reduzierter Stundenzahl.

Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder in der Selbstständigkeit

Die Teilzeitarbeit kann auch bei einem anderen Arbeitgeber oder in Selbstständigkeit erfolgen. Allerdings muss der aktuelle Arbeitgeber zustimmen.

📌 Frist für die Ablehnung: 4 Wochen nach Antragstellung.
📌 Schweigt der Arbeitgeber, gilt die Zustimmung als erteilt.

Ausnahme: Selbstständige Kindertagespflegepersonen im Sinne des §§ 23, 43 SGB VIII dürfen während der Elternzeit uneingeschränkt arbeiten.


Fazit: Flexible Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist möglich

✔ Eltern haben das Recht auf Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber.
✔ Arbeitgeber dürfen Teilzeit nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Antrag frühzeitig stellen, um Fristen einzuhalten und rechtzeitig Planungssicherheit zu haben.
✔ Auch Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder Selbstständigkeit ist möglich, jedoch zustimmungspflichtig.
✔ Falls der Arbeitgeber den Antrag rechtswidrig ablehnt, kann die Teilzeit gerichtlich durchgesetzt werden.