Elterngeld einfach erklärt: Anspruch, Berechnung & Tipps!

1. Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes unterstützt. Es hilft, den Verdienstausfall auszugleichen, wenn sich Eltern der Kinderbetreuung widmen.

Wichtige Fakten zum Elterngeld:

  • Es steht Arbeitnehmern, Selbstständigen und Arbeitssuchenden zu.
  • Die Berechnung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen.
  • Verschiedene Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus.

2. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Laut § 1 Abs. 1 BEEG sind anspruchsberechtigt: ✅ Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben ✅ Eltern, die ihr Kind selbst betreuen & erziehen ✅ Erwerbstätige mit max. 32 Stunden pro Woche ✅ Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Sonderregelungen für Verwandte und nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • Verwandte bis zum dritten Grad können Elterngeld erhalten, wenn Eltern erkrankt oder verstorben sind (§ 1 Abs. 4 BEEG).
  • Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Abs. 7 BEEG).

3. Welche Varianten des Elterngelds gibt es?

  • Basiselterngeld: Bis zu 12 Monate (oder 14 Monate bei Partnerschaftsmonaten)
  • ElterngeldPlus: Verlängerte Bezugsdauer mit geringeren Monatsbeträgen
  • Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate bei geteilter Erwerbstätigkeit (24-32 Wochenstunden)

4. Wie wird das Elterngeld berechnet?

Formel zur Berechnung

  • 65 % bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate
  • Maximal 1.800 EUR/Monat
  • Mindestbetrag 300 EUR/Monat für nicht erwerbstätige Eltern

Sonderregelungen zur Berechnung

Mischeinkünfte (selbstständig & angestellt): Spezielle Berechnungsgrundlage gemäß § 2b BEEGUmsatzbeteiligungen zählen dazu ✅ Urlaubs- & Weihnachtsgeld bleibt grundsätzlich unberücksichtigt ✅ Elterngeld für Selbstständige: Berechnet auf Basis des letzten Veranlagungszeitraums

5. Einkommensgrenzen

Gemäß § 1 Abs. 8 BEEG entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn: ❌ 175.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (gemeinsam lebende Eltern) ❌ 150.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (Alleinerziehende)

6. Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

Steuerfrei, aber unter ProgressionsvorbehaltErhöhung des individuellen Steuersatzes auf weiteres Einkommen

7. Fazit: Worauf Eltern achten sollten

  • Rechtzeitig Antrag stellen & alle erforderlichen Unterlagen einreichen
  • Optimierung des Bemessungszeitraums prüfen (z. B. bei Einkommensschwankungen)
  • Möglichkeiten von ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus nutzen
  • Steuerliche Auswirkungen berücksichtigen

8. Beratung durch die zuständige Elterngeldstelle

Für eine individuelle Beratung ist es empfehlenswert, sich direkt mit der zuständigen Elterngeldstelle in Verbindung zu setzen. Die Elterngeldstellen sind in der Regel bei den Landratsämtern angesiedelt und können Ihnen genaue Auskünfte zu Ihrem Anspruch, der Berechnung und den Antragsmodalitäten geben.

Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Wohnsitz finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Elterngeldstelle hilft Ihnen bei Ihren Anliegen weiter.

Dieser Beitrag soll vielmehr eine erste Anregung für die Beschäftigung mit diesem Thema sein.

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