Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren in Deutschland ist in zwei Hauptphasen gegliedert. Der Gütetermin und der Kammertermin. Diese Termine sind zentral in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Gütetermin
Nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht wird ein Gütetermin bestimmt.
Der Gütertermin zielt darauf ab, eine gerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Gericht versucht in der Regel durch Vermittlung, eine gütliche Lösung herbeizuführen.
Der Gütertermin findet oftmals ohne vorherige schriftliche Stellungnahme der Beklagten Partei statt. Der Richter erläutert üblicherweise den Sachverhalt und hört beide Seiten an, um dann möglicherweise einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten.
Eine gute Vorbereitung auf den Gütertermin ist wichtig. Sie sollten eine klare Vorstellung von Ihren Zielen und den Grenzen für eine mögliche Einigung haben.
Kammertermin
Sollte keine Einigung im Gütertermin erreicht werden, folgt das Streitverfahren zum Kammertermin mit entsprechender Terminierung und Möglichkeit der Einreichung von Schriftsätzen an das Gericht.
Vor dem Kammertermin müssen beide Parteien Schriftsätze einreichen, in denen sie ihre Argumente und Beweismittel darlegen. Im Kammertermin selbst erfolgt die Beweisaufnahme, Zeugenvernehmungen und die mündliche Verhandlung.
Entscheidung
Das Gericht fällt entweder direkt im Anschluss an den Kammertermin oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil.
Rechtlicher Beistand
In beiden Phasen des Verfahrens ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, um die rechtlichen Aspekte des Falles effektiv zu handhaben.
Kosten
Jede Partei trägt in der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Deswegen empfiehlt sich auch hier eine Rechtsschutzversicherung die arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit abdeckt.
Offenheit für Einigung
Eine Einigungsbereitschaft kann oft vorteilhaft sein, da Gerichtsverfahren langwierig und kostenintensiv sein können.