Das Auskunftsrecht nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Recht für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis. Hier einige wesentliche Punkte, die Sie als Arbeitnehmer über dieses Recht wissen sollten:
Recht auf Bestätigung und Auskunft
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, vom Arbeitgeber zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Dies umfasst Informationen wie die Art der Daten, Verarbeitungszwecke, Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer.
Umfang der Daten
Das Auskunftsrecht bezieht sich nicht nur auf grundlegende persönliche Daten wie Name und Kontaktinformationen, sondern auch auf Daten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verarbeitet werden, wie Leistungsbeurteilungen, E-Mail-Kommunikation oder interne Vermerke, die Sie betreffen.
Kostenlose Erste Kopie
Der Arbeitgeber muss Ihnen eine Kopie der verarbeiteten Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Für weitere Kopien kann er jedoch ein angemessenes Entgelt verlangen.
Schutz der Rechte Dritter
Die Auskunft darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen, wie zum Beispiel Datenschutzrechte von Kollegen oder Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers, nicht beeinträchtigen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Informationen teilweise schwärzen oder anderweitig anpassen.
Einschränkungen und Ausnahmen
Das Auskunftsrecht kann in bestimmten Fällen eingeschränkt sein, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder wenn es die Rechte anderer Personen beeinträchtigt.
Fristen für die Auskunftserteilung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Anfrage „unverzüglich“, in der Regel jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu beantworten.
Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung
Wenn der Arbeitgeber Ihrer Anfrage nicht nachkommt, haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren oder rechtliche Schritte einzuleiten.
Fazit
Als Arbeitnehmer sollten Sie sich bewusst sein, dass dieses Recht dazu dient, Transparenz über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu schaffen und Ihnen zu ermöglichen, Ihre weiteren Datenschutzrechte effektiv auszuüben. Es empfiehlt sich, bei der Ausübung dieses Rechts präzise und spezifisch zu sein, um eine zielgerichtete und effektive Auskunft zu erhalten. Insbesondere führt letztlich auch eine Abwägung dazu, ob der spezifische Auskunftsanspruch begründet ist.