Neues Arbeitsverhältnis während einer Kündigungsschutzklage

Neues Arbeitsverhältnis während einer Kündigungsschutzklage – So nutzen Sie § 12 KSchG richtig

Was tun, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage gewonnen haben, aber bereits einen neuen Job gefunden haben?
Dank § 12 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) können Arbeitnehmer in dieser Situation ihr altes Arbeitsverhältnis rechtssicher beenden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie § 12 KSchG korrekt anwenden.


1. § 12 KSchG – Was besagt die gesetzliche Regelung?

Wortlaut des § 12 KSchG:
„Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis.“

Das bedeutet: Wenn Sie während der Kündigungsschutzklage einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, können Sie nach einem erfolgreichen Urteil auf die Wiederaufnahme beim alten Arbeitgeber verzichten.


2. Voraussetzungen für die Beendigung nach § 12 KSchG

Damit Sie das alte Arbeitsverhältnis nach § 12 KSchG wirksam beenden können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Erfolgreiche Kündigungsschutzklage

  • Das Gericht hat entschieden, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Neues Arbeitsverhältnis wurde vor Rechtskraft des Urteils abgeschlossen

  • Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags vor Rechtskraft des Urteils ist zwingend erforderlich.
  • Es reicht aus, dass der Vertrag unterschrieben wurde – die Arbeitsaufnahme muss noch nicht erfolgt sein.

Schriftliche Erklärung innerhalb einer Woche nach Rechtskraft

  • Sie müssen dem alten Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen nach der Rechtskraft des Urteils mitteilen, dass Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen.

3. Ablauf: So wenden Sie § 12 KSchG richtig an

📌 Schritt 1: Zeitpunkt des neuen Arbeitsvertrags beachten

  • Ihr neuer Arbeitsvertrag muss vor der Rechtskraft des Urteils abgeschlossen werden.
  • Vertragsverhandlungen allein reichen nicht aus – der Arbeitsvertrag muss unterzeichnet sein.

📌 Schritt 2: Frist für die Erklärung einhalten

  • Innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils müssen Sie dem alten Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchten.
  • Lassen Sie sich den Zugang der Erklärung schriftlich bestätigen oder versenden Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben.

📌 Schritt 3: Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber vorbereiten

  • Da Ihr neues Arbeitsverhältnis bereits vor der Urteilsrechtskraft begründet wurde, können Sie ohne Überschneidungen beim neuen Arbeitgeber starten.
  • Beachten Sie: Ihr Anspruch auf Annahmeverzugslohn (also Gehalt ohne Arbeitsleistung) vom alten Arbeitgeber endet, sobald das neue Arbeitsverhältnis beginnt.

4. Häufige Fragen zu § 12 KSchG

❓ Kann ich das alte Arbeitsverhältnis auch später beenden?
Nein, nach Ablauf der einwöchigen Frist bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

❓ Muss ich das neue Arbeitsverhältnis antreten, bevor das Urteil rechtskräftig wird?
Nein, der Vertragsabschluss reicht aus. Sie müssen die neue Stelle nicht sofort antreten.

❓ Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht abgebe?
Dann bleibt das alte Arbeitsverhältnis bestehen, und Sie müssen entweder dort weiterarbeiten oder selbst kündigen.


5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 12 KSchG – Neues Arbeitsverhältnis während einer Kündigungsschutzklage

Laut Hergenröder, KSchG Onlinekommentar, § 12 KSchG, Rn. 4:
👉 „Der Arbeitnehmer muss während, aber noch vor rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens ein neues Arbeitsverhältnis begründet haben. Nicht ausreichend ist der Abschluss eines Werkvertrages oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.“

Laut Dornbusch / Krumbiegel / Löwisch, Arbeitsrecht, 10. Auflage 2021, § 12 KSchG, Rn. 8:
👉 „Das neue Arbeitsverhältnis muss vor Rechtskraft des Urteils begründet sein. Vertragsverhandlungen allein reichen nicht aus – es ist der tatsächliche Vertragsabschluss erforderlich.“

💡 Praxis-Tipp: Falls Ihr neuer Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis verlangt oder das Gericht einen Nachweis fordert, können Sie eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags vorlegen.


6. Fazit: Ihre Handlungsmöglichkeiten bei einer neuen Stelle während der Kündigungsschutzklage

  • § 12 KSchG bietet eine Möglichkeit zur flexiblen Jobwahl während eines Kündigungsschutzverfahrens.
  • Die Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses ist an enge Fristen gebunden – die Erklärung muss innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils erfolgen.
  • Mit der richtigen Strategie vermeiden Sie eine doppelte Arbeitsverpflichtung und können Ihren neuen Job ohne Probleme antreten.

Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen. Bleiben Sie entspannt. Ein Neues Arbeitsverhältnis während einer Kündigungsschutzklage kann mit der richtigen Anwendung des Rechts für Ihre Flexibilität sorgen.