Verstehen Sie Ihre Rechte: Alles, was Arbeitnehmer über Abmahnungen wissen müssen

Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument, das oft Missverständnisse oder Unsicherheiten bei Arbeitnehmern hervorruft. In diesem Rechtstipp klären wir, was eine Abmahnung genau ist, unter welchen Bedingungen sie wirksam ist und wie Sie sich als Arbeitnehmer dagegen wehren können. Wir beziehen uns dabei auf die aktuelle Rechtsprechung und die grundlegenden gesetzlichen Regelungen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die auf eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten hinweist. Ziel der Abmahnung ist es nicht nur, den Arbeitnehmer auf sein fehlerhaftes Verhalten aufmerksam zu machen, sondern ihm auch die Möglichkeit zur Besserung zu geben, bevor schwerwiegendere Schritte wie eine Kündigung eingeleitet werden.

Die rechtlichen Bestandteile einer Abmahnung

Laut § 314 Abs. 2 BGB muss vor einer außerordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Dies erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Aber auch eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Abmahnung voraus.

Eine wirksame Abmahnung setzt sich aus drei Kernelementen zusammen:

Umschreibung des Fehlverhaltens: Das Verhalten, das beanstandet wird, muss klar und unmissverständlich beschrieben sein.

Aufforderung zur Verhaltensänderung: Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, sein Verhalten zu ändern.

Androhung von Rechtsfolgen: Es muss deutlich gemacht werden, dass im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist.

Beweispflicht und Zugang der Abmahnung

Die Wirksamkeit einer Abmahnung hängt auch davon ab, ob sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Um im Streitfall den Zugang einer Abmahnung nachweisen zu können, empfiehlt sich die Übergabe des Schreibens vor Zeugen, per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe durch einen Boten. Nur wenn der Zugang der Abmahnung beim Arbeitnehmer nachgewiesen werden kann, entfaltet diese nachweisbar ihre rechtliche Wirkung. Anderenfalls kann auch der Zugang der Abmahnung bestritten werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren verstärkt darauf geachtet, dass die Abmahnungen spezifisch und konkret formuliert sein müssen. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wurde beispielsweise entschieden, dass pauschale oder unspezifische Vorwürfe die Warnfunktion der Abmahnung nicht erfüllen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2012, Aktenzeichen 2 AZR 782/11).

Wie können Arbeitnehmer reagieren?

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, gegen eine Abmahnung vorzugehen, wenn Sie diese für ungerechtfertigt halten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Gegendarstellung zu verfassen, die dann in Ihrer Personalakte neben der Abmahnung aufbewahrt wird. In schwerwiegenderen Fällen kann auch der Gang zum Arbeitsgericht erforderlich sein, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen zu lassen.

Fazit

Es ist wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte und Pflichten kennen. Eine Abmahnung ist kein Endurteil, sondern eine Möglichkeit zur Korrektur. Bei Unklarheiten oder als Reaktion auf eine empfangene Abmahnung ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall zu bestimmen.