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Fristlose Kündigung und Arbeitnehmerhaftung bei Millionenschäden

Eine fristlose Kündigung wegen grober Fahrlässigkeit kann auch leitende Angestellte treffen, wenn sie wesentliche berufliche Sorgfaltspflichten verletzen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Juli 2026 (LAG Köln vom 31.7.2025 – 8 SLa 603/25). Zugleich befasste sich das Gericht mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer für einen außergewöhnlich hohen finanziellen Schaden persönlich haften muss, wenn der Arbeitgeber eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat.

Im Mittelpunkt standen knapp 60 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro. Der Fall ist für Arbeitnehmer vor allem deshalb bedeutsam, weil das Gericht trotz des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine vollständige Schadensersatzhaftung annahm und die fristlose Kündigung bestätigte. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.

Der Fall: Gefälschte Anweisungen über mehrere Kommunikationswege

Der Arbeitnehmer war als Head of Global Treasury für die Verwaltung der finanziellen Ressourcen seines Arbeitgebers zuständig. In dieser Funktion verfügte er über weitreichende Befugnisse bei Überweisungen. Bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte das Unternehmen für ihn eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 150 Millionen US-Dollar abgeschlossen.

Betrüger gaben sich als Vorgesetzter des Finanzmanagers aus. Für die erste Kontaktaufnahme nutzten sie eine gefälschte Rufnummer des Vorgesetzten. Die weiteren Zahlungsanweisungen erfolgten über einen Messenger-Dienst an die private Mobilfunknummer des Arbeitnehmers. Eine persönliche Rückversicherung bei seinem tatsächlichen Vorgesetzten unterblieb.

Innerhalb von 25 Tagen veranlasste der Finanzmanager daraufhin fast 60 Überweisungen. Nachdem der Betrug entdeckt worden war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos und verlangte zusätzlich Ersatz des entstandenen Schadens.

Fristlose Kündigung wegen grober Fahrlässigkeit

Das LAG Köln sah die außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt an. Nach der Bewertung des Gerichts hätte ein Finanzmanager auf dieser Hierarchie- und Verantwortungsebene die Zahlungsanweisungen nicht ungeprüft befolgen dürfen. Angesichts der Größenordnung der Transaktionen sei eine persönliche Rückversicherung beim Vorgesetzten erforderlich gewesen.

Entscheidend war damit nicht allein, dass der Arbeitnehmer Opfer eines professionellen Betrugs geworden war. Maßgeblich war vielmehr die Art und Weise, wie er mit den angeblichen Anweisungen umging. Die Kombination aus hohen Überweisungsbeträgen, einer ungewöhnlichen Aufgabenbeschreibung, der Nutzung eines Messenger-Dienstes und der Kontaktaufnahme über eine private Telefonnummer hätte nach Auffassung des Gerichts besondere Vorsicht erfordert.

Für Arbeitnehmer folgt daraus nicht, dass jeder Fehler bei einer Zahlung automatisch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Bei einer fristlosen Kündigung kommt es regelmäßig auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dazu gehören insbesondere die Verantwortung des Beschäftigten, die Höhe und Bedeutung des möglichen Schadens, vorhandene Kontrollvorgaben, die bisherige Tätigkeit und das Maß des persönlichen Verschuldens.

Arbeitnehmerhaftung trotz Arbeitnehmerstatus

Das Arbeitsrecht kennt grundsätzlich eine Haftungserleichterung für Beschäftigte, die bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten einen Schaden verursachen. Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer häufig im Interesse des Arbeitgebers handeln, dabei aber nicht jedes berufliche Risiko vollständig kontrollieren können. Eine persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen soll deshalb nicht ohne Weiteres eintreten.

Das LAG Köln lehnte eine solche Beschränkung im konkreten Fall jedoch ab. Nach seiner Auffassung war die grobe Fahrlässigkeit des Finanzmanagers entscheidend. Er habe bei Zahlungen in dieser Größenordnung grundlegende Prüfungen unterlassen, obwohl seine berufliche Stellung und seine Aufgaben besondere Sorgfalt verlangten.

Besonders relevant war außerdem die D&O-Versicherung. Eine solche Directors-and-Officers-Versicherung wird von Unternehmen für Führungskräfte, Vorstände oder Geschäftsführer abgeschlossen. Sie soll das private Vermögen der versicherten Person bei beruflich veranlassten Haftungsfällen schützen. Im vorliegenden Fall sah das Gericht den Arbeitnehmer durch die vom Arbeitgeber finanzierte Versicherung ähnlich abgesichert wie durch eine Haftpflichtversicherung.

Nach der Entscheidung führte dieser Versicherungsschutz dazu, dass eine zusätzliche Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung nicht erforderlich sei. Das Gericht nahm daher eine volle Haftung für den Schaden an. Ob diese Begründung Bestand haben wird, ist offen. Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 164/26 anhängig.

Was die Entscheidung für leitende Angestellte bedeutet

Die Entscheidung betrifft eine besondere Konstellation. Der Arbeitnehmer hatte eine herausgehobene Funktion, weitreichende Überweisungsbefugnisse und Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte. Eine pauschale Übertragung auf jede Arbeitnehmerhaftung wäre deshalb nicht sachgerecht.

Gleichwohl lassen sich wichtige praktische Punkte erkennen:

  • Zahlungsanweisungen müssen plausibilisiert werden: Je höher der Betrag und je ungewöhnlicher der Vorgang, desto sorgfältiger muss die Identität des Auftraggebers und der geschäftliche Zweck geprüft werden.
  • Ungewöhnliche Kommunikationswege sind ein Warnsignal: Messenger-Nachrichten an eine private Telefonnummer ersetzen nicht ohne Weiteres die vorgesehenen internen Freigabe- und Kontrollwege.
  • Rückfragen können eine Pflicht sein: Bei Zweifeln sollte die Rückversicherung über einen bekannten und unabhängigen Kommunikationsweg erfolgen.
  • Versicherungsschutz ist kein Freibrief: Eine D&O-Versicherung kann die Haftungsfolgen beeinflussen, nimmt Arbeitnehmern aber nicht automatisch die Pflicht zu sorgfältigem Handeln.
  • Interne Regeln sind wichtig: Arbeitnehmer sollten Freigabeprozesse, Vier-Augen-Prinzipien und Eskalationswege kennen und dokumentieren.

Für Unternehmen zeigt der Fall zugleich, dass technische Sicherheitsmaßnahmen allein nicht ausreichen. Klare Zahlungsprozesse und verlässliche Rückrufregeln können helfen, das Risiko von Social Engineering und gefälschten Anweisungen zu begrenzen. Für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, bei widersprüchlichen oder besonders dringenden Zahlungsaufforderungen nicht allein auf den äußeren Anschein zu vertrauen.

Fristlose Kündigung prüfen: Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Wer eine fristlose Kündigung erhält, sollte zunächst den genauen Zugangstag dokumentieren und das Kündigungsschreiben sichern. Entscheidend ist, welche Pflichtverletzung der Arbeitgeber behauptet und ob die Kündigung tatsächlich auf einen wichtigen Grund gestützt werden kann. Auch die Darstellung des Arbeitgebers zum Ablauf der Kommunikation und zu den internen Zahlungsregeln sollte nicht ungeprüft übernommen werden.

Zu prüfen sind unter anderem die eigene Stellenbeschreibung, konkrete Arbeitsanweisungen, vorhandene Kontrollmechanismen und die Frage, ob der Arbeitnehmer tatsächlich allein entscheidungsbefugt war. Ebenso kann eine Rolle spielen, ob der Arbeitgeber die fraglichen Abläufe selbst eingerichtet oder geduldet hatte. Bei einer Kündigung wegen eines Vermögensschadens kommen außerdem die Schadenshöhe, die Kausalität und das persönliche Verschulden in den Blick.

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung regelmäßig als wirksam gelten. Eine fristlose Kündigung sollte daher nicht erst dann rechtlich geprüft werden, wenn der Arbeitgeber bereits Schadensersatz verlangt oder ein Strafverfahren im Raum steht.

Auch die D&O-Versicherung sollte genauer betrachtet werden. Aus dem bloßen Bestehen einer Police folgt nicht ohne Weiteres, dass alle Schäden gedeckt sind. Maßgeblich können unter anderem der versicherte Personenkreis, die Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse und die konkrete Anspruchsgrundlage sein. Arbeitnehmer sollten deshalb keine Erklärungen zur Haftung oder zur Schadensanerkennung abgeben, ohne die Folgen zuvor prüfen zu lassen.

Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht

Das LAG Köln hat die Revision zugelassen. Beim Bundesarbeitsgericht ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 AZR 164/26 anhängig. Dort wird insbesondere zu klären sein, ob eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung tatsächlich entfallen lässt.

Bis zu einer abschließenden Entscheidung des BAG sollte die Begründung des LAG daher mit der gebotenen Zurückhaltung eingeordnet werden. Sicher ist: Eine D&O-Versicherung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ebenso wenig bewirkt der Arbeitnehmerstatus, dass grob sorgfaltswidriges Verhalten bei besonders verantwortungsvollen Aufgaben folgenlos bleibt.

Fazit

Der Fall macht deutlich, wie weit die arbeitsrechtlichen Folgen fehlerhafter Zahlungsfreigaben reichen können. Bei einem leitenden Finanzmanager bewertete das LAG Köln die ungeprüfte Ausführung gefälschter Anweisungen als grob fahrlässig. Es bestätigte deshalb die fristlose Kündigung und bejahte eine volle Haftung für den entstandenen Millionenschaden. Die Bedeutung der D&O-Versicherung für die Arbeitnehmerhaftung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung oder eine Schadensersatzforderung erhalten, sollten schnell handeln, Unterlagen sichern und insbesondere die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachten. Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn weitreichende Befugnisse, interne Kontrollvorgaben, Versicherungsbedingungen und erhebliche Schadenssummen zusammentreffen.

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Nach Zugang einer Kündigung bleiben grundsätzlich nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist, hängt häufig von Umständen ab, die für Arbeitnehmer auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

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Häufige Fragen

Kann eine fristlose Kündigung wegen eines Fehlers bei einer Überweisung wirksam sein?

Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei besonders verantwortungsvollen Aufgaben und grob sorgfaltswidrigem Verhalten kann eine fristlose Kündigung in Betracht kommen; ein bloßer Fehler führt nicht automatisch dazu.

Schützt eine D&O-Versicherung Arbeitnehmer vor persönlicher Haftung?

Nicht automatisch. Nach dem LAG Köln kann eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung die Bewertung der Arbeitnehmerhaftung beeinflussen. Die abschließende Bedeutung ist wegen der anhängigen Revision noch offen.

Was ist nach einer fristlosen Kündigung besonders wichtig?

Der Zugangstag sollte dokumentiert und die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beachtet werden. Außerdem sollten Kündigungsschreiben, Arbeitsanweisungen und relevante Kommunikation gesichert und kurzfristig rechtlich geprüft werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Foto von Sora Shimazaki auf Pexels